Landschaftspflegerische Begleitplanung von Windenergieanlagen

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Landschaftsbild waren wir eines der ersten Planungsbüros, die sich mit der Problematik von Windenergieanlagen in der Landschaft beschäftigen. 

 Die landschaftspflegerische Begleitplanung für Windenergieprojekte birgt im wesentlichen drei Problemkreise:

  • Überlegungen zur Eingriffsminimierung erfordern eine Standortanalyse, da die Wahl eines geeigneten Standortes nahezu die einzige Möglichkeit der Einflußnahme auf das Ausmaß des zu erwartenden ökologischen und landschaftsästhetischen Eingriffs darstellt. In der Regel jedoch steht bei Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes der Standort bereits fest. Dies kann die Handlungsfreiheit des Landschaftsplaners erheblich einschränken.
  • Die Wirkung von Gehölzanpflanzungen zur Kompensation des ästhetischen Eingriffs darf nicht überschätzt werden, da die zeitliche Dimension erheblich ist. Während Windenergieanlagen in einigen Tagen errichtet sind, benötigen Pflanzungen Jahrzehnte, um die beabsichtigte Wirkung zu entfalten.
  • Kompensationsmaßenahmen im Umfeld von Windenergieanlagen haben in der Vergangenheit häufig die Konflikte (v.a. Vogelschlag) erhöht. Durch die Möglichkeit von Ersatzgeldzahlungen ist heute eine Entkopplung von Eingriff und Ausgleich und eine effizeiente Bündelung der Maßnahmen z.B. für Verbesserung des Vogelschutzes einfacher geworden.

Die landschaftsästhetisch relevanten Auswirkungen von Windenergieanlagen sind wie folgt zu differenzieren:

  • Verfremdung der Eigenart von Landschaftsräumen durch Einbringen von Form- und Farbgebungen der technischen Zivilisation (vor allem in Kulturlandschaften, die bisher weitgehend durch mehr oder weniger traditionelle landwirtschaftliche Nutzung und deren Gestaltelemente geprägt sind)
  • Sprengen des durch natürliche Elemente (Bäume, Wälder, Hecken) geprägten vertikalen Maßstabes um ein Vielfaches,
  • Setzen anthropogener Akzente, die weithin sichtbar sind (Landmarkencharakter)
  • Veränderung gewohnter Horizontbilder und Silhouetten,
  • Beeinträchtigung des Landschaftserlebens durch unnatürliche, rhytmische Windgeräusche oder Geräusche von Nebenanlagen (z.B. Transformatorenlüfter), durch Schattenwurf und Reflexe (´Disco-Effekt´).

Obwohl innerhalb der letzten zwanzig Jahre durchaus ein Wechsel in der Beurteilung von Windkraftanlagen zu verzeichen ist und längst nicht alle aufgeführten Faktoren von allen Menschen negativ bewertet werden, ist die qualifizierte Begleitung von Windenergievorhaben durch Landschaftsplaner nach wie vor von höchster Bedeutung.  Gerade der zukunftsweisende Charakter der Windenergienutzung sollte besondere Aufrichtigkeit und Sorgfalt bei der Kompensation des Eingriffes in Naturhaushalt und Landschaftsbild erfordern.

Erster Schritt der landschaftspflegerischen Begleitplanung ist stets die Untersuchung der Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und den Erhaltungszustand der Arten, insbesondere Vögel und Fledermäuse. Dieser Schritt sollte in der ersten Stufe der Planung erfolgen - also in der Regional- und Flächennutzungsplanung.

War in der Vergangenheit das Planungsziel in puncto Landschaftsbild in erster Linie auf Vermeidung bedacht (Tarnfarben, Verhinderung von Disco-Effekt und Schattenwurf), fordert die heutige Größe der Anlagen eine offensivere Vorgehensweise. Hier ist der Architekt als Gestalter gefragt, da die Standortwahl und die Anordnung der Anlagen zueinander ganz wesentlich das künftige Bild der Lanschaft bestimmen wird.  Leider wird es noch lange brauchen, bis sich diese Sichtweise auch in Deutschland durchgesetzt haben wird.